Online-Seminar zum Stiftungsrecht/Bürgerstiftungen
Donnerstag, 29.06.2023 von 18 bis 20 Uhr
Stiftungen haben an Aufmerksamkeit gewonnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Ab dem 01.07.2023 wird es aufgrund der Erweiterung der stiftungsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erstmals ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht geben. Stiftungen, die sich für das Gemeinwohl einer Gemeinde oder Region engagieren, sogenannte Bürgerstiftungen, werden vermehrt gegründet.
Wie kann man als Privatperson oder als Verein eine Stiftung bzw. Bürgerstiftung gründen? Welches Einlagekapital benötigt man, welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten? Wo finde ich dabei Beratung und Unterstützung? Auf diese und weitere Fragen wird im Online-Seminar im Rahmen des Projektes der rheinland-pfälzischen Landesregierung „Digital in die Zukunft“ eingegangen. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Voranmeldung möglich – einfach nur auf den Veranstaltungslink klicken: https://t1p.de/Webseminare
Referentin: Stefanie Hübner-Schwind, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Bürgerstiftung, Digital in die Zukunft, Stiftung